Elektroauto online kaufen
https://bleilebikes.com/Fahrzeuge/Elektroauto/
"Bleile Bikes - Ihr Fachmann für Elektrofahrzeuge. Die Bleile Bikes GmbH mit Sitz in Gochsheim in Unterfranken ist ein Unternehmen das mit Elektrofahrzeugen und deren Ersatzteilen handelt. Durch die langjährige Erfahrung sind sie Spezialisten rund um Elektro Zwei- und Dreiräder, E-Bikes und Kabinenroller. Neben dem breiten Sortiment an verschiedenen Fahrzeugen findet man bei der Bleile Bikes GmbH eine kompetente Fachwerkstatt."
Unsere Firma befindet sich in Gochsheim nähe Schweinfurt. Wir sind ein Familienunternehmen vertreten durch zwei Generationen und in dem Vertrieb verschiedenen Elektromobilen und deren Ersatzteilen tätig. Durch die enge Zusammenarbeit im Team ist es uns möglich auf alle Bedürfnisse einzugehen. Wie auch alle Firmen zuvor fangen wir klein an. Vielen Ideen zu neuen Produkten und dessen Verbesserungen entstehen in unserem Unternehmen. Unser Team geht stets mit der Zeit und setzt auf sich veränderte Mobilität. Durch die negativen Auswirkungen der Abgase zu vieler Autos und die stetig steigenden Benzinkosten werden viele Menschen zum Umdenken bewegt. All diese Menschen suchen nach vielfältigen Alternativen zu Autos und Co. Durch unsere Produkte möchten wir all diesen Menschen zum Umstieg bewegen und diesen so effektiv wie möglich gestalten.
Fahrzeuge für Jung und Alt
Unsere Fahrzeuge können bereits Junge Menschen ab 15 Jahren fahren. Vor allemunser Kabinenroller bietet Jugendlichen eine sichere und wettergeschütze Möglichkeit zur Schule, Ausbildung, Hobbies, u.v.m. zu gelangen. Mit der Mofa-Prüfbescheinigung ist es bereits 15-Jährigen erlaubt ein Kleinkraftfahrzeug bis 25 km/h zu fahren.
Jetzt NEU: Für unsere 45 km/h Variante ist mindestens die Führerscheinklasse AM erforderlich. Diesen kann man bereits mit 15 Jahren erwerben.
Elektromobile sind anerkannte Hilfsmittel und somit verordnungsfähig
Eine Kostenübernahme nach § 33 SGB V und den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien ist unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. So haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen und Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.
Die Hilfsmittel müssen mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 2 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte erfüllen, soweit sie im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 1 gelistet oder von den dort genannten Produktgruppen erfass